Jeanne Chauvin

Jeanne Chauvin, geboren 1862, erkämpft 1900 den französischen Frauen den Zugang zur Rechtsanwaltschaft und wird im selben Jahr die zweite Rechtsanwältin Frankreichs.

Hintergrund

Jahrelang kämpft Jeanne Chauvin für den Zugang von Frauen zu juristischen Berufen -- und nur 19 Tage nach der entsprechenden Gesetzesänderung erhält sie ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Die Ehre, die erste Rechtsanwältin Frankreichs zu sein, wird ihr aber von den widerwilligen Männern des Zulassungsgremiums nicht gegönnt. Stattdessen wird Olga Petit, die nicht mit frauenrechtlichen Forderungen öffentlich auftritt, zuerst vereidigt.

Chauvins Leistung schmälert das keinesfalls. Ihr Engagement für die juristische Gleichstellung von Frauen beginnt bereits im Studium. Sie promoviert 1892 an der Université Sorbonne in Paris (als erste Französin im Recht), mit einer Arbeit über den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt. Ihre Analyse und die damit einhergehenden frauenrechtlichen Forderungen stossen auf wenig Akzeptanz. Bei der Verteidigung ihrer Thesis sieht sie sich aufgebrachten Mitstudenten und feindseligen Professoren gegenüber. In den folgenden Jahren arbeitet Chauvin als Rechtslehrerin in verschiedenen Mädchenschulen, da sie sich keine Chancen auf eine Zulassung als Anwältin ausmalt. Gleichzeitig wird sie in der Frauenrechtsvereinigung Avant-Courrière aktiv. 1897 bewirbt sie sich dennoch, als erste Frau in Frankreich, um Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Diese wird aber abgeschmettert: Um Rechtsanwältinnen zu werden fehlten Frauen die nötigen Bürgerrechte -- so die Argumentation. Chauvins Reaktion besteht in einer breit angelegten, öffentlichen Kampagne zur Änderung des entsprechenden Gesetzes. 1900 haben Chauvin und ihre Mitstreiter*innen endlich Erfolg: Frauen erhalten einen ersten Zugang zu juristischen Berufen in Frankreich -- sie dürfen ab sofort Anwältinnen (aber explizit nicht Richterinnen) werden.

In den folgenden Jahren arbeitet Chauvin sowohl als Rechtslehrerin wie auch als Anwältin. Vor Gericht vertritt sie insbesondere Frauen, die gegen den Vater ihrer Kinder wegen ausbleibender finanzieller Unterstützung klagen. Daneben engagiert sie sich weiter für Frauenrechte, etwa als Rednerin an internationalen frauenrechtlichen Konferenzen.

(Quellen: Wikipedia, Mossmann 2008; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1862 geboren in Jargeau (Frankreich)
  • 1890 LL.M. der Université Sorbonne in Paris
  • 1892 Promotion an der Université Sorbonne in Paris
  • 1892-1926 Rechtslehrerin
  • 1900 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1900-1926 Rechtsanwältin
  • 1926 Tod

Weiterführende Informationen

  • Mossman, Mary Jane: The First Women Lawyers: A Comparative Study of Gender, Law and the Legal Professions, Oxford 2006.
  • Debré, Jean-Louis/Bochenek, Valérie: Ces femmes, qui ont réveillé la France, Paris 2013.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.