Margarete Berent

Margarete Berent, geboren 1887, wird 1925 die erste Rechtsanwältin in Preussen.

Hintergrund

Margarete Berent ist eine Vorkämpferin in der deutschen Frauenbewegung und setzt sich für die Zulassung von Frauen zum juristischen Staatsexamen in Deutschland ein. Zwei Jahre nach der Öffnung der preussischen Universitäten für Frauen nimmt Berent ihr Studium in den Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin auf. Nachdem es ihr als Frau verwehrt wird, das Staatsexamen in Berlin abzulegen, geht sie nach Bayern an die Universität Erlangen. Dort promoviert sie 1913 mit einer Dissertation, die später in der Bundesrepublik Deutschland einen Grundstein für das neue eheliche Güterrecht legt.

Berent gründet unter anderem gemeinsam mit Marie Munk den Deutschen Juristinnenverein als Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnenbundes. Die beiden jüdischen Juristinnen erkämpfen 1919 erfolgreich die Zulassung von Frauen zum juristischen Beruf und prägen überdies die Reformierung des Familienrechts massgeblich. Daraufhin kann Berent schliesslich selbst ihre juristische Staatsprüfung in Preussen ablegen und wird sechs Jahre später als erste Rechtsanwältin Preussens zugelassen. Doch hält dies nicht lange an: Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft wird Berent 1933 die Zulassung als Anwältin entzogen. Sie wird als Dozentin entlassen und verliert die Funktion als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenvereins.

Im Jahr 1939 flüchtet Berent aus dem nationalsozialistischen Deutschland nach Chile und anschliessend in die USA. Da ihr Studium in den USA nicht anerkannt wird, absolviert sie an der New York University erneut ein Jurastudium. Ihren Lebensunterhalt bestreitet sie als Anwaltsgehilfin und Haushälterin, ihrem Studium widmet sie sich abends. Schliesslich wird sie mit 62 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet danach in der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung von New York.

(Quellen: Digitales Deutsches Frauenarchiv; Bildquelle: Digitales Deutsches Frauenarchiv)

Lebensstationen

  • 1887 geboren in Berlin
  • 1913 Promotion an der Universität Erlangen
  • 1914 Gründung des Deutschen Juristinnenvereins
  • 1919 erstes juristisches Staatsexamen in Preussen
  • 1919-1929 Dozentin für Familienrecht und Jugendfürsorge an der Sozialen Frauenschule in Berlin-Schöneberg
  • 1921-1927 Mitglied im Gesamtvorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine
  • 1925 Zulassung als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin
  • 1926 Gründung des Deutschen Akademikerinnenbundes
  • 1926-1933 Dozentin an der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit
  • 1933 Entzug der Zulassung als Rechtsanwältin
  • 1933-1939 Rechtsberatung für die Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland
  • 1939 Emigration in die USA
  • 1942 Studium der Rechtswissenschaften an der New York University
  • 1949 Zulassung als Rechtsanwältin in New York
  • 1965 Tod

Weiterführende Informationen

  • Cordes, Oda: Frauen als Wegbereiter des Rechs: Die ersten deutschen Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik, Hamburg 2012.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.