Helena Wiewiórska
Helena Wiewiórska, geboren 1888, wird 1925 die erste polnische Anwältin.
Hintergrund
Die intellektuell herausragende Wiewiórska studiert neben ihrem Rechtswissenschaftsstudium gleichzeitig Geschichte und Musik. Voller Tatendrang bringt sie sich bereits während ihrer Studienzeit in verschiedenen progressiven Jugend- und Studierendenverbänden ein.
Im Alter von 37 Jahren wird sie 1925 die erste Rechtsanwältin Polens und schreibt damit Geschichte. In ihrer juristischen Arbeit vertritt sie beharrlich ihre humanistischen Ansichten. Sie ist davon überzeugt, dass die Schuld eines Angeklagten einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf und insbesondere durch seine sozialen Beziehungen geprägt ist. In ihrer Arbeit bei der Gefangenenfürsorge kümmert sie sich hingebungsvoll um die Angehörigen von Häftlingen und politischen Gefangenen. Die couragierte Juristin wird Zeugin beider Weltkriege und bietet vielen Kriegsopfern bedingungslos ihre helfende Hand. Sie gewährt bedrohten Menschen in ihrem eigenen bescheidenen Haus Unterschlupf. Dabei bringt sie sich jedoch selbst in Gefahr und wird 1940 von der Gestapo verhaftet. Doch die Haft ist nur von kurzer Dauer – Wiewiórska leidet an Diphtherie und wird aus Angst der Deutschen vor einer Ansteckung bald wieder freigelassen.
Während des Warschauer Aufstands werden Wiewiórska und ihre Familie aus ihrer Heimat vertrieben. Es ist ein traumatisches Erlebnis – sie verliert ihre einzige Tochter im blutigen Widerstandskampf gegen die deutsche Besatzungsmacht. Doch als sie nach dem Krieg in die Trümmer Warschaus zurückkehrt, schöpft sie neue Kraft und geht wiederum ihrem Beruf als Anwältin nach. Der spätere Tod ihres Mannes erschüttert sie zutiefst und raubt ihr die Lebenslust. Sie legt all ihre Ämter nieder und zieht sich aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zurück. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich zusehends und sie stirbt schliesslich 1967. Wiewiórska hat die Barrieren traditioneller Vorstellungen über die Rolle der Frau in der Gesellschaft überwunden – ihre Pionierleistung findet bis heute Widerhall.
(Quellen: Ludzie.info, Wieckowska 1967, Wikipedia; Bildquelle: Wikipedia)
Lebensstationen
- 1888 geboren in Zgierz (Polen)
- 1925 Zulassung als Anwältin durch die polnische Anwaltskammer
- 1934 Rechtsberaterin im Warschauer Stadtrat
- 1936 Verleihung des Verdienstkreuzes der Republik Polen
- 1940 Inhaftierung in Pawiak
- 1967 Tod
Weiterführende Informationen
- Wieckowska, Halina: "Wspomnienie posmiertne: Adw. Helena Wiewiorska", in: Palestra 1967, 11/6 (114), S. 64-66.
Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi.
Verantwortlich: A. Tschentscher.