Ita Maria Eisenring

Ita Maria Eisenring, geboren 1927, wird 1959 die erste Staatsanwältin der Schweiz.

Hintergrund

Ita Maria Eisenring ist eine Pionierin sondergleichen: Als Juristin wird sie 1959 -- als erste Frau überhaupt in der Schweiz -- zur (ausserordentlichen) Staatsanwältin gewählt, obwohl sie als Frau zu diesem Zeitpunkt nicht einmal über das Stimm- und Wahlrecht verfügt. Als Frauen die politische Teilhabe 1971 endlich gewährt wird, wird aus der ausserordentlichen Anstellung eine ordentliche. Doch Eisenring ist das nicht genug: Mit ihrer Wahl zur ersten Kantonsrichterin und ersten Kantonsgerichtspräsidentin der Schweiz beschreitet sie auch in den folgenden Jahren stetig Neuland.

Eisenrings Weg beginnt mit einem geisteswissenschaftlichen Studium, das sie aber schnell für die Jurisprudenz abbricht. Nach dem Abschluss arbeitet sie als Jugendfürsorgerin und Juristin bei der St. Galler Staatsanwaltschaft. Ihre Wahl zur Staatsanwältin wird von der Öffentlichkeit zwar kritisch beobachtet, ihre Arbeitsweise hingegen überzeugt in den folgenden Jahren weithin. Sie ist mit ihrem Werdegang eine Wegbereiterin für alle Staatsanwältinnen und Richterinnen, die seither in den Gerichten ein- und ausgehen.

(Quellen: St. Galler Tagblatt, Widmer/Witzig 2003; Bildquelle: Pius Rast via Staatsarchiv St. Gallen)

Lebensstationen

  • 1927 geboren in der Schweiz
  • 1955-1959 Jugendfürsorgerin und Juristin bei der Staatsanwaltschaft
  • 1959 Wahl zur ausserordentlichen Staatsanwältin (bis 1972)
  • 1972 Wahl zur ordentlichen Staatsanwältin (bis 1974)
  • 1974 Wahl zur ersten Kantonsrichterin der Schweiz (bis 1986)
  • 1979 Wahl zur ersten Kantonsgerichtspräsidentin der Schweiz
  • 2009 Tod

Weiterführende Informationen

  • Widmer, Marina/Witzig, Heidi (Hrsg.): blütenweiss bis rabenschwarz. St. Galler Frauen -- 200 Porträts, Zürich 2003.
  • Osterwalder, Josef: "Richterin der ersten Stunde", in: St. Galler Tagblatt, Ausgabe vom 25. August 2009, S. 28.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.