Margit Ungár
Margit Józsefné Ungár, geboren 1889, promoviert 1923 als erste Frau Ungarns in den Rechtswissenschaften und wird 1928 die erste ungarische Rechtsanwältin.
Hintergrund
1928 legt Margit Ungár als erste Frau des Landes die Anwaltsprüfung ab. Dazu berichtet eine ungarische Zeitung: "Statt des üblichen frisch rasierten jungen Mannes im Sakko steht eine lächelnde junge Frau vor dem Anwaltsprüfungsausschuss". Zum Erstaunen aller Anwesenden meistert sie die Prüfung mit Bravour und das Anwaltsdiplom wird ihr in rosa Seide gehüllt übergeben.
Ungár studiert Rechtswissenschaften in Debrecen und in Szeged. Bereits bei der Zulassung zum Jurastudium werden an sie höhere Anforderungen gestellt als an ihre männlichen Mitbewerber. Sie muss in allen schulischen Fächern Bestnoten vorweisen, während dies für die Männer keine Voraussetzung ist. Doch dies stellt keine Hürde dar für die exzellente Studentin. Nach ihrem Studienabschluss und anschliessender Promotion findet die frischgebackene Juristin keine Kanzlei, die bereit ist, eine Frau anzustellen. So beginnt sie ihre berufliche Laufbahn in der Kanzlei ihres Bruders, wo sie auch ihren späteren Ehemann kennenlernt. Neben ihrer Tätigkeit als Anwältin ist Ungár Mitglied einer feministischen Vereinigung. Dort setzt sie sich aktiv für den Schutz unehelicher Kinder, das Frauenwahlrecht und die freie Berufswahl für Frauen ein.
Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft leidet sie in den 1930er Jahren unter Diskriminierung und Herabsetzung. Im Jahr 1944 wird ihr für ein Jahr die Zulassung als jüdische Anwältin entzogen. Margit Ungár stirbt in grosser Armut, hinterlässt aber ein reiches Vermächtnis als Pionierin und Wegbereiterin für tausende Anwältinnen in Ungarn.
(Quellen: Jogi Fórum, Nőkért Egyesület Honlapja, Zsolt 2023; Bildquelle: Nokért.hu)
Lebensstationen
- 1889 geboren in Diósgyőr (Ungarn)
- 1923 Abschluss des Jurastudiums an der Universität in Debrecen
- 1923 Promotion an der Franz-Joseph-Universität in Szeged
- 1928 Anwaltsexamen
- 1939 Aufnahme in die jüdische Anwaltsliste
- 1944 Ausschluss aus der Anwaltskammer
- 1945 Wiederaufnahme in die Anwaltskammer
- 1950 Mitglied der Prüfungskommission für Richter*innen und Anwält*innen
- 1953-1958 selbständige Tätigkeit als Anwältin
- 1959 Pensionierung
- 1969 Tod
Weiterführende Informationen
- Zsolt, Bóka: "Margit az első magyar ügyvédnő emlékezete", in: Katalin Kéri (Hrsg.): Fejezetek a neveléstudomány és a nőtörténet köréből, Sopron 2023, S. 190-213.
Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi.
Verantwortlich: A. Tschentscher.