Fernanda Contri

Fernanda Contri, geboren 1935, wird 1996 die erste italienische Verfassungsrichterin und 2005 die erste Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts.

Hintergrund

Fernanda Contris Laufbahn in der italienischen Justiz beginnt als Rechtsanwältin. Nach dem Jurastudium absolviert sie 1961 die Zulassungsprüfung zur Rechtsanwaltschaft und spezialisiert sich in den darauffolgenden Jahren im Familienrecht. 1986 wird sie, nach Elena Paciotti, zum zweiten weiblichen Mitglied des Consiglio Superiore della Magistratura, des Selbstverwaltungsrates und Dienstgerichtes der italienischen Richterschaft, ernannt. Als Leiterin der Disziplinarabteilung kämpft sie u.a. an der Seite des (später ermordeten) Untersuchungsrichters Giovanni Falcone gegen die Mafia. 1992 folgt der Einstieg in die Politik. Sie wird als erste Frau Generalsekretärin des Ministerratsvorsitzenden und übernimmt 1993 selbst ein Ministeramt. Als Ministerin für soziale Angelegenheiten engagiert sie sich insbesondere für die Rechte von Sans-Papiers, Menschen mit Beeinträchtigung und Minderjährigen. So entwirft sie mit der sogenannten "Contri Kommission" eine umfassende Reform des Einwanderungsgesetzes, die allerdings aufgrund eines Regierungswechsels nie durchgesetzt wird.

1996 wird Contri als erste Frau Italiens ans Verfassungsgericht berufen. Während neun Jahren prägt sie in dieser Funktion die italienische Rechtsprechung in unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Daneben schreibt sie weiter Justizgeschichte: 2004 sitzt sie als erste Frau einer Anhörungssitzung des Verfassungsgerichts vor und 2005 wird sie zur ersten (und bisher einzigen) Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts ernannt. Im richterlichen Ruhestand engagiert sie sich weiter in karitativen Organisationen (insbesondere für die Bedürfnisse von Kindern) und in staatlichen Kommissionen. So arbeitet sie etwa an Reformen der Justizstrukturen und der Jugendstrafprozessordnung mit und leitet Arbeitsgruppen, die auf den Schutz Minderjähriger und von Menschen mit Beeinträchtigung zielen. Contri prägt Italien damit nicht nur als Pionierin am Verfassungsgericht, sondern insbesondere durch ihren engagierten Kampf für die Rechte derjenigen, die nur schlecht für sich selbst einstehen können.

(Quellen: Wikipedia, Piazza Levanto)

Lebensstationen

  • 1935 geboren in Ivrea
  • 1959 Abschluss des Jurastudiums an der Universität Genua
  • 1961 Zulassungsprüfung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1962-1986 Rechtsanwältin
  • 1986-1990 Mitglied des Consiglio Superiore della Magistratura
  • 1992-1993 Generalsekretärin des Kabinetts des Ministerratsvorsitzenden
  • 1993-1994 Ministerin für soziale Angelegenheiten
  • 1994-1996 Rechtsanwältin
  • 1996-2005 Verfassungsrichterin
  • 2005 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts
  • 2005 Ruhestand

Weiterführende Informationen

  • Interview mit Fernanda Contri von Marisa Spina auf der Plattform Piazza Levante, 2021.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.