Masako Nakata

Masako Nakata, geboren 1910, wird 1940 eine der ersten drei japanischen Rechtsanwältinnen.

Hintergrund

Der Weg der japanischen Frauen in juristische Berufe ist steinig. 1893 regelt ein neues Gesetz die moderne Rechtsanwaltschaft, wobei diese ausschliesslich Männern vorbehalten bleibt. Erst das beharrliche Engagement von Frauenrechtler*innen und von Rechtsprofessor Shigeto Hozumi führt 1936 zu einer Änderung. Die notwendige Grundausbildung, um die Zulassungsprüfungen zur Anwaltsausbildung zu bestehen, erhalten Frauen allerdings auch dann nur an einer einzigen, von Hozumi extra zu diesem Zweck gegründeten Schule. Alle anderen nehmen keine Frauen auf. Ähnlich sieht es mit den juristischen Berufen aus: Frauen dürfen auch nach 1936 nicht in den öffentlichen Dienst eintreten und können damit weder als Richterin noch als Staatsanwältin arbeiten. Masako Nakata ist eine jener Frauen, die sich ihre Leidenschaft für das Recht von all diesen Einschränkungen nicht verderben lassen. Sie studiert an der besagten Schule, dem Women's College der Meiji Universität, und schreibt, kaum sind Frauen zugelassen, 1937 ein erstes Mal die Zulassungsprüfungen zur Rechtsanwaltschaft. Wie alle anderen 18 Kandidatinnen des ersten gemischten Jahrgangs besteht sie nicht. Ein Jahr später versucht sie es erneut – und hat Erfolg. Sie wird zur praktischen Ausbildung zugelassen und erhält 1940 – zusammen mit Yoshiko Mibuchi und Ai Kumi – als eine der Frauen in Japan die Zulassung als Rechtsanwältin.

Nakata bleibt dem Beruf ein Leben lang treu: Erst arbeitet sie einige Jahre in einer Kanzlei in Tokyo, bevor sie 1950 in Tottori ihr eigenes Büro eröffnet. Hier arbeitet sie über 50 Jahre lang und spezialisiert sich auf Fälle geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Über die Jahre etabliert sie sich trotz hartnäckiger gesellschaftlicher Vorurteile gegenüber Juristinnen. 1969 präsidiert sie als erste Frau die Rechtsanwaltskammer von Tottori und wird die erste Direktorin der Vereinigung japanischer Rechtsanwaltskammern. Daneben bietet sie in einer Frauenzeitschrift sowie an der Meiji Universität Rechtsberatungen für Hausfrauen und Studentinnen an und gibt so ihr Fachwissen weiter. In späteren Jahren wird sie aufgrund ihres Fachwissens und ihrer Verdienste im Bereich der Gleichstellung Mitglied in der Kommission für Chancengleichheit in Tottori. Sie gilt heute als Pionierin, die mit ihrer ausgezeichneten Arbeit Frauen in der Rechtswissenschaft etabliert und auf diese Weise heutigen Juristinnen den Weg geebnet hat.

(Quellen: Wikipedia, Hayahi 1992; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1910 geboren als Masako Tanaka in Tokyo
  • 1931-1934 Studium an der Nihon Universität
  • 1935-1938 Jurastudium an der Meiji Universität
  • 1938 Zulassungsprüfung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1938-1940 Praktische Ausbildung zur Rechtsanwältin
  • 1940-1950 Rechtsanwältin in Tokyo
  • 1950-2002 Rechtsanwältin in Tottori
  • 1969 Vorsitzende der Tottori Bar Association
  • 1969 Direktorin der Japan Federation of Bar Associations
  • 2002 Tod

Weiterführende Informationen

  • Hayashi, Yoko: "Women in the Legal Profession in Japan", in: U.S.-Japan Women's Journal, English Supplement 1992, 2, S. 16-27.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.