Ángela Acuña Braun
Ángela Acuña Braun (auch: Acuña de Chacón), geboren 1888, wird 1925 die erste Rechtsanwältin Mittelamerikas.
Hintergrund
Ángela Acuña Braun kommt bereits als Jugendliche mit feministischen Anliegen in Kontakt. Sie absolviert einen Teil ihrer Schulzeit in London, wo Frauenrechtlerinnen laut und hartnäckig das Wahl- und Stimmrecht fordern. Zurück in Costa Rica erkämpft sie sich als erste Frau den Zugang zum Liceo, dessen Abschluss sie zum Studium berechtigt. Mit dem LL.B. in der Tasche geht die Juristin die nächste Hürde an: Sie reicht beim Kongress eine Petition zur Änderung des Zivilgesetzes ein. Das in der Folge verabschiedete Ley Angelita Acuña ermöglicht, dass Frauen "procuradora" (eine Art juristische Assistentin) werden können. Nach zwei Jahren als (erste) Juristin beim Ministerium für öffentliche Bildung reist Acuña Braun in die USA. Von der dortigen organisierten Frauenbewegung inspiriert, nimmt sie, zurück in Costa Rica, ihr Studium wieder auf und verschreibt sich der Frauenrechtsbewegung. Sie wird (Gründungs-)Mitglied zahlreicher einflussreicher feministischer Organisationen und schreibt 1925, mit dem Erlangen des Lizentiats, Rechtsgeschichte: Acuña Braun wird die erste Rechtsanwältin Costa Ricas und Mittelamerikas.
Doch ihr Lebenswerk geht weit über ihre Rolle als Pionierin der juristischen Gleichstellung hinaus: Acuña Braun kämpft neben ihrer Arbeit als Rechtsanwältin jahrelang für die Rechte von Frauen und Kindern. Spätestens 1950, mit der Einführung des Frauenstimmrechts in Costa Rica, tragen ihre Bemühungen Früchte. Dabei ist sie auch international aktiv: Sie ist 13 Jahre lang Delegierte der Inter-American Commission of Women, später die erste weibliche Delegierte bei der Organization of American States (OAS) und wird 1960 das erste weibliche Mitglied der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IACHR). Daneben studiert Acuña Braun in den 1940er Jahren das Jugendstrafrecht in den USA und ist massgeblich daran beteiligt, dass ein solches 1956 in Costa Rica eingeführt wird. Im Ruhestand publiziert sie zudem eine umfassende sozialhistorische Studie zur Lage costa-ricanischer Frauen, mit der sie ihren Ruf als Frauenrechtsexpertin weiter festigt. Sie gilt heute als Vorreiterin der Frauenrechtsbewegung, die dafür gesorgt hat, dass Frauen – anders als sie selbst – nicht mehr für Bildung und politische Mitsprache kämpfen müssen.
Lebensstationen
- 1888 geboren in Cartago (Costa Rica)
- 1912 Studentin am Liceo de San José
- 1916 LL.B. der Escuela de Derecho der costa-ricanischen Rechtsanwaltskammer
- 1919-1921 Juristin im Ministerium für öffentliche Bildung
- 1921-1922 Aufenthalt in den USA
- 1923 Gründerin Liga Feminista Costarricense
- 1925 rechtswissenschaftliches Lizentiat
- 1925 Zulassung als Rechtsanwältin (abogado)
- 1926-1928 Ausbildung zur Geflügelzüchterin in Brüssel
- 1931 Eröffnung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
- 1941-1954 Delegierte der Inter-American Commission of Women
- 1943 Mitgründerin der Zeitung Mujer y Hoy
- 1945-1949 Dozentin an der University of Southern California (USA)
- 1957-1959 costa-ricanische Botschafterin bei der Organization of American States
- 1960-1972 Gründungsmitglied der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte
- 1970 Publikation La mujer costarricense a través de cuatro siglos
- 1983 Tod
Weiterführende Informationen
- Barahona Riera, Macarena: Las sufragistas de Costa Rica, San José 1994.
Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi.
Verantwortlich: A. Tschentscher.