Margarita Argúas Royol
Margarita Argúas Royol, geboren 1902, wird 1970 die erste Richterin am Obersten Gerichtshof von Argentinien.
Hintergrund
Margarita Argúas' wegweisende Ideen auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts wirken bis heute nach. Bereits zu Studienzeiten sticht die Argentinierin durch akademische Bestleistungen heraus. Sie promoviert mit einer herausragenden Dissertation im Bereich des internationalen Privatrechts. Dieses Rechtsgebiet wird sie während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn begleiten. Von ihrem Umfeld wird sie beschrieben als freundliche, gebildete und innovative Frau. Sie widmet ihr Leben voll und ganz der Jurisprudenz und bleibt alleinstehend und kinderlos.
Argúas ist in vielerlei Hinsicht eine Avantgardistin. Sie ist die erste Frau, die eine Professur an der Universität von Buenos Aires erhält, und die erste Frau, die zum ordentlichen Mitglied der Nationalen Akademie der Rechts- und Sozialwissenschaften ernannt wird. 1943 legte sie aus Protest gegen das faschistische Ramírez-Regime ihre Assistenzprofessur nieder. Zu dieser Zeit werden viele angesehene Professoren des Landes entlassen, weil sie ihre liberalen Meinungen öffentlich äussern. Für Argúas ist das nicht tragbar und sie lehnt mehrere Angebote ab, unter diesem undemokratischen Regime an ihren Lehrstuhl zurückzukehren.
Pionierarbeitet leistet Argúas insbesondere im Jahr 1970, als sie zur ersten Richterin am Obersten Gerichtshof Argentiniens ernannt wird. Argúas wird von dem De-facto-Präsidenten General Levingston zur Richterin ernannt. Dies als Hommage an ihre herausragende berufliche Leistung als Universitätsprofessorin. Die Ernennung wird jedoch drei Jahre später, nach Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Regierung, für ungültig erklärt. Argúas muss ihr Amt wieder niederlegen. Erst 32 Jahre später zieht wieder eine Frau in den Obersten Gerichtshof Argentiniens ein.
(Quellen: Scotti 2016, Wikipedia; Bildquelle: Wikipedia)
Lebensstationen
- 1902 geboren in Buenos Aires
- 1925 Abschluss Jurastudium an der Universität von Buenos Aires
- 1926 Promotion
- 1926-1933 Dozentin für internationales Privatrecht an der Universität von Buenos Aires
- 1933-1943 Assistenzprofessorin für Privatrecht
- 1947-1955 Emigration nach Frankreich, Paris
- 1959-1960 stellvertretende Direktorin des zivilrechtlichen Instituts der Universität von Buenos Aires
- 1966-1969 Ordentliche Professorin an der Universität von Buenos Aires
- 1968 Berufung in die nationale Akademie für Rechts- und Sozialwissenschaften
- 1968-1970 Präsidentin der International Law Association
- 1970-1973 Richterin am Obersten Gerichtshof von Argentinien
- 1974-1975 Vizepräsidentin International Law Association
- 1977-1983 Mitglied des Ständigen Schiedshof in Den Haag
- 1986 Tod
Weiterführende Informationen
- Scotti, Luciana B.: "Margarita Argúas: precursora y jurista ejemplar", in: Tulio Ortiz (Hrsg.): Hombres e ideas de la Facultad de Derecho de la Universidad de Buenos Aires, Buenos Aires 2016, S. 274-307.
Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi.
Verantwortlich: A. Tschentscher.