Henny Sophie Magnussen
Henny Sophie Magnussen, geboren 1878, wird 1909 die erste Anwältin, die an den Obersten Gerichten Dänemarks arbeiten darf.
Hintergrund
Die Bauerntochter Henny Magnussen betritt eine neue, ihr völlig fremde Welt, als sie sich um die Jahrtausendwende für ein Jurastudium immatrikuliert. Als einzige Frau in ihrem Studiengang wird sie von allen Seiten neugierig beäugt.
Nach ihrem Abschluss verfolgt Magnussen das Ziel, Frauen den gleichen beruflichen Zugang zur Juristerei zu ermöglichen wie Männern. Denn das ist zu dem Zeitpunkt nicht der Fall: Der ersten dänischen Juristin
Nanna Kristensen-Randers wird als Frau der Zugang zum Obersten Gerichtshof verwehrt. So sucht Magnussen etliche Mitglieder des dänischen Parlaments auf, um sie für ihre Sache zu gewinnen. Ihre Überzeugungskraft trägt Früchte und sie erreicht den Rückhalt einiger Politiker. Mit der Unterstützung der Abgeordneten wendet sie sich an den amtierenden Justizminister Peter Adler Alberti, mit dessen Hilfe ihre vorgeschlagene Gesetzesänderung im Eiltempo umgesetzt wird.
Magnussen findet daraufhin eine Ausbildungsstelle als Anwaltsgehilfin. Nach einer dreijähriger Assistenzzeit ist sie im Jahr 1909 eine voll ausgebildete Rechtsanwältin. Sie ist die erste Anwältin Dänemarks, die an allen dänischen Gerichten praktizieren darf. Durch ihre Unnachgiebigkeit ebnet sie sich und allen nachfolgenden Anwältinnen den Weg zu allen dänischen Gerichten.
(Quellen: Wikipedia, Danmarks Nationalleksikon, Djøfbladet; Bildquelle: Wikipedia)
Lebensstationen
- 1878 geboren in Kopenhagen
- 1900-1905 Jurastudium an der Universität Kopenhagen
- 1906-1909 Anwaltsgehilfin
- 1907-1909 Leitung der dänischen Frauengesellschaft (Dansk Kvindesamfund)
- Ab 1909 praktizierende Anwältin
- 1913-1914 Studienreise nach Oxford und London
- 1937 Tod
Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi.
Verantwortlich: A. Tschentscher.