María del Carmen López
María del Carmen Basilia López Bonilla, geboren 1898, wäre 1921 beinahe die erste Anwältin Spaniens geworden.
Hintergrund
María del Carmen López hätte als erste spanische Anwältin in die Geschichte eingehen können, hätte sie die finanziellen Mittel dazu gehabt. Doch sie stammt aus einer schlecht situierten Familie und ihre angespannten finanziellen Verhältnisse verunmöglichen ihr die Bezahlung der Gebühr für einen Beitritt zur Anwaltskammer. Ihrem Gesuch um die Befreiung der Kosten wird nicht stattgegeben. Dieser Ablehnung zum Trotz und angetrieben von ihrem starken Willen, stellt sie 1924 einen Antrag an den Präsidenten der Militärdirektion, um Frauen den bislang verwehrten Zugang zur Notariatsprüfung zu ermöglichen. Doch auch dieser Versuch wird im Keim erstickt und ihr Antrag wird nur kurze Zeit darauf mit königlichem Erlass abgelehnt. Erst neun Jahre nach ihrem Studienabschluss kann sie dank eines Beitrags der Frauenvereinigung Cruzada de Mujeres Españolas die Anwaltsgebühren bezahlen und erlangt schliesslich ihr Anwaltsdiplom.
Ablehnung, soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten halten del Carmen López nicht davon ab, zeitlebens für den Zugang von Frauen zum juristischen Beruf zu kämpfen. Sie ist eine bemerkenswerte Juristin und Pionierin.
Lebensstationen
- 1898 geboren Madrid
- 1921 Abschluss des Jurastudiums an der Zentraluniversität Madrid
- 1930 Aufnahme in die Anwaltskammer
- 1932-1939 Verwaltungsbeamtin
- 1936-1939 leitende Beamtin beim Verfassungsgerichtshof
- 1944 Sonderassistentin im spanischen Parlament
- 1958 Tod
Weiterführende Informationen
Letzte Aktualisierung: J. Niederberger.
Verantwortlich: A. Tschentscher.