Susanne Baer

Susanne Baer, geboren 1964, wird 2002 die erste deutsche Professorin für feministische Rechtswissenschaft und 2011 die erste verpartnerte Bundesverfassungsrichterin Deutschlands.

Hintergrund

Susanne Baer prägt die akademische Rechtswissenschaft Deutschlands in besonderer Weise. Nicht nur wird sie 2002 die erste Professorin für feministische Rechtswissenschaft – sie schafft als Leiterin des GenderKompetenzZentrums auch einen ersten Ort, an dem die feministische Perspektive auf das Recht in Deutschland an den Universitäten einen angemessenen Platz findet. Baers Karriere verläuft bis dahin steil: Studium der Rechte und der Politik, juristische Staatsexamen, einen LL.M. in den USA, Promotion und dann, mit 36 Jahren, die Habilitation. Sie erhält eine Anstellung als Dozentin für vergleichendes Verfassungsrecht an der Central European University in Budapest und wird bereits zwei Jahre später an die Humboldt-Universität zu Berlin berufen. In den folgenden Jahren widmet sich Baer hier der Forschung zu Grundrechten, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht. 2009 gründet sie zusätzlich das Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung – Law and Society Institute (LSI) an der HU Berlin und wird auf den William W. Cook Global Law-Lehrstuhl der University of Michigan Law School berufen.

2011 wird Baer an das oberste Gericht Deutschlands, an das Bundesverfassungsgericht, gewählt. Hier wird die bekennende Feministin und offen in einer lesbischen Partnerschaft lebende Juristin zum Vorbild und zur Hoffnung für viele im Land. Als Richterin im ersten Senat befasst sie sich seither mit der Vereinbarkeit von Vorschriften mit der Grundrechtskontrolle der öffentlichen Gewalt, insbesondere aus Anlass von Verfassungsbeschwerden. Ihr Engagement für die Rechtswissenschaft und ihr Kampf für die Gleichstellung von Homosexuellen wird mit zahlreichen Auszeichnungen und Ehrendoktortiteln gewürdigt.

Baers Amtszeit am Bundesverfassungsgericht endet 2023. Im Jahr zuvor übernimmt die den Beiratsvorsitz der Stiftung Forum Recht, das zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsfragen ermöglicht. Man darf davon ausgehen, dass sie sich auch künftig für interdisziplinäre und alternative Zugänge zum Recht einsetzt und die deutsche Rechtswissenschaft weiterhin voranbringt.

(Quelle: Stiftung Form Recht, Wikipedia, BVerfG, Munzinger Archiv; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1964 geboren in Saarbrücken (Deutschland)
  • 1983-1988 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • 1991 Zweites Staatsexamen
  • 1993 LL.M. der University of Michigan Law School
  • 1995 rechtswissenschaftliche Promotion
  • 2000-2010 Dozentin für vergleichendes Verfassungsrecht an der Central European University (Ungarn)
  • 2002 Wahl zur Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • 2003-2010 Leiterin des GenderKompetenzZentrums
  • 2005-2006 Vizepräsidentin für Studium und Internationales an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • 2009-2015 Gründungsdirektorin des Instituts für interdisziplinäre Rechtsforschung – Law and Society Institute LSI an der HU Berlin
  • 2009-2011 Studiendekanin der Juristischen Fakultät der HU Berlin
  • 2009 W. Cook Global Law-Professorin an der University of Michigan Law School (USA)
  • 2011-2023 Bundesverfassungsrichterin

Weiterführende Informationen

  • Porträt von Susanne Baer im Munzinger Archiv.
  • Interview mit Susanne Baer im Podcast Justitias Töchter des Deutschen Juristinnenbundes, Folge 8, 2020.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.