Anne-Marie Hofmann

Anne-Marie Hofmann, geboren 1920, wird 1972 die erste Bundesanwältin beim deutschen Bundesgerichtshof.

Hintergrund

Anne-Marie Hofmanns ersten Jahre als (angehende) Juristin werden vom Zweiten Weltkrieg geprägt. Die Vorlesungssäle sind beinahe leer, der Stoff ist politisch aufgeladen und die Aussichten auf eine spätere Stelle als Frau in der Justiz stehen schlecht. Hofmann macht das Beste aus der Situation: Sie profitiert vom Unterricht in den kleinen Gruppen und spekuliert auf ein baldiges Ende des Regimes.

Mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung -- inzwischen ist der Krieg vorbei -- stehen Hofmann die Türen zu juristischen Berufen theoretisch offen. In der Realität ist sie aber angewiesen auf das Wohlwollen der durchwegs männlichen Vorgesetzten. Verwaltungsposten etwa erhält sie nicht. Die Justiz ist aber etwas aufgeschlossener. Als Gerichtsassessorin in Offenburg beginnt ihre berufliche Karriere, die sie über verschiedene Stellen -- etwa bei der Staatsanwaltschaft Konstanz oder bei der Bundesanwaltschaft -- bis an das oberste Gericht der Bundesrepublik führt. 1972 wird sie zur ersten Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt -- und bleibt 12 Jahre lang die einzige Frau in dieser Position.

Hofmann ist, neben der ersten Bundesrichterin Gerda Krüger-Nieland, eine Pionierin der deutschen Justiz und damit eine Wegbereiterin für all die Juristinnen, die heute am BGH -- und an all den anderen Gerichten -- ein- und ausgehen.

(Quelle: Wikipedia, Röwekamp 2005/2009; Bildquelle: Horst Schlesiger via Stadtarchiv Karlsruhe)

Lebensstationen

  • 1920 geboren in Stuttgart (Deutschland)
  • 1940-1942 Jurastudium in Münster und Heidelberg
  • 1942 Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst
  • 1948 Zweite juristische Staatsprüfung
  • 1948-1949 Gerichtsassessorin beim Landgericht Offenburg
  • 1949 Mitarbeiterin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz
  • 1950-1953 Vorsitzende des Wiedergutmachungsausschusses beim Amtsgericht Konstanz
  • 1951 Ernennung zur Amtsgerichtsrätin
  • 1954 Ernennung zur Landgerichtsrätin
  • 1957-1972 Juristin bei der Bundesanwaltschaft (verschiedene Stellen)
  • 1972-1985 Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof
  • 2014 Tod

Weiterführende Informationen

  • Röwekamp, Marion: Juristinnen: Lexikon zu Leben und Werk, Baden-Baden 2005.
  • Röwekamp, Marion: "Anne-Marie Hofmann: Die erste Bundesanwältin", in: Sabine Happ et al. (Hrsg.): "Lasst sie doch denken!": 100 Jahre Studium für Frauen in Münster, Münster 2009, S. 293-297.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.