María Angélica Barreda

María Angélica Barreda, geboren 1887, wird 1910 die erste argentinische Rechtsanwältin.

Hintergrund

María Angélica Barredas erfolgreicher Abschluss des Jurastudiums fordert 1909 die argentinische Justiz grundlegend heraus. Die gängige Praxis sieht vor, dass die regionalen Gerichte die von der Universität verliehenen Diplome – und damit die Berufsqualifikation der Bewerbenden – offiziell anerkennen und ihnen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilen. Als die Behörden aber Barredas Diplom vor sich haben, winken sie ab. Die junge Juristin habe aufgrund ihres Geschlechts eine capitis deminutio, eine von Natur aus verminderte Geschäftsfähigkeit. Ergänzt mit verworrenen Verweisen auf jahrhundertealte römische Schriften und fehlende Gesetze zur expliziten Zulassung von Rechtsanwältinnen wird Barredas Antrag abgelehnt.

Barreda aber wehrt sich. Sie versteht ihren eigenen Fall als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen und kämpft bis vor dem Obersten Gericht Argentiniens um ihre Zulassung. Unterstützt wird sie dabei von verschiedenen bedeutenden Zeitungen, die landesweit über ihren Fall berichten. Der Suprema Corte entscheidet schliesslich zu ihren Gunsten – und Barreda wird 1910 als erste Frau in die argentinische Rechtsanwaltschaft aufgenommen. In den kommenden 50 Jahren führt sie über 500 Prozesse, arbeitet als Übersetzerin für Englisch, Italienisch, Portugiesisch sowie Französisch und leitet die Rechtsabteilung einer regionalen Schulbehörde. Sie gilt heute als bedeutende Vorreiterin der juristischen Gleichstellung in Argentinien und mutiges Vorbild im Kampf um Frauenrechte.

(Quellen: Wikipedia Leiva 2012; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1887 geboren in La Plata (Argentinien)
  • 1909 Abschluss Jurastudium an der Universidad Nacional de La Plata
  • 1910 Kampf um sowie Zulassung zur brasilianischen Rechtsanwaltschaft
  • 1910-1952 Rechtsanwältin, Juristin und Übersetzerin
  • 1963 Tod

Weiterführende Informationen

  • Leiva, Alberto David (2012): "La matriculacioìn de la primera abogada argentina: Mariìa Angeìlica Barreda", in: Prudentia Iuris 74, S. 201-2013.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.