Brigitte Bierlein

Brigitte Bierlein, geboren 1949, wird 1990 die erste Generalanwältin, 2018 die erste Präsidentin des Verfassungsgerichtes und 2019 die erste Bundeskanzlerin in Österreich.

Hintergrund

Brigitte Bierlein hätte eigentlich lieber Kunst statt Jura studiert, doch im Gerichtsjahr nach der Promotion wird sie von der Jurisprudenz doch noch gepackt. Es folgt eine Bilderbuchkarriere durch viele juristische Institutionen bis an die Spitze der österreichischen Politik: Sie wird zuerst Zivilrichterin, dann Strafrichterin und Staatsanwältin. Mit 41 Jahren amtete sie als erste Generalanwältin Österreichs, wechselt später an den Verfassungsgerichtshof und wird 2018 dessen erste Präsidentin. Kaum ein Jahr im Amt wird Bierlein, im Nachgang der Ibiza-Affäre der Bundesregierung Kurz, als erste Frau Österreichs Bundeskanzlerin – die vorläufig letzte Station ihres Werdegangs. Sie ist mit ihrer Biografie ein Vorbild für all diejenigen Juristinnen, die ganz weit nach oben wollen.

(Quellen: Wikipedia, Munzinger Archiv; Bildquelle: VfGH/Achim Bieniek via Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1949 geboren in Wien (Österreich)
  • 1971 Promotion an der Universität Wien
  • 1975 Richteramtsprüfung
  • 1975-1977 Richterin am Bezirksgericht und am Strafbezirksgericht Wien
  • 1977-1986 Staatsanwältin in Wien
  • 1986-1990 Oberstaatsanwältin in Wien
  • 1987 Mitarbeiterin in der Strafrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz
  • 1990-2003 Generalanwältin beim Obersten Gerichtshof
  • 2003-2018 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes
  • 2018-2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes
  • 2019 Bundeskanzlerin der Republik Österreich

Weiterführende Informationen

  • Korotin, Isle/Stupnicki, Nastasja (Hrsg.): Biografien bedeutender österreichischer Wissenschaftlerinnen, Wien 2018.
  • Interview mit Brigitte Bierlein in der Sendung Zeitzeugen im Gespräch, Deutschlandfunk, 2021.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.