Navanethem Pillay

Navanethem Pillay, geboren 1941, eröffnet 1967 als erste weibliche Person of Color eine Kanzlei in Südafrika und wird 1999 die erste Präsidentin des Internationalen Strafgerichthofs für Ruanda sowie 2003 die erste südafrikanische Richterin am Internationalen Strafgerichtshof.

Hintergrund

Als Tochter tamilischer Einwanderer*innen muss Navanethem Pillay in ihrem Berufsleben nicht nur gegen patriarchale Strukturen, sondern auch gegen die Apartheid ankämpfen. Bereits das Studium ist ihr nur eingeschränkt zugänglich. Aufgrund des Separate Universities Act muss sie als Person of Color an einer bestimmten Universität studieren. Informationen zu politisch heiklen Themen – etwa zum Völkerrecht – werden nicht behandelt. Nach bestandenem Abschluss findet Pillay keine Anstellung, da sie als indischstämmige Rechtsanwältin weissen Angestellten keine Anweisungen geben darf. Die einzige Lösung: Pillay gründet ihre eigene Kanzlei – als erste weibliche Person of Color in Südafrika. Hier führt sie ihr bisher aktivistisches Engagement gegen das Regime als Juristin weiter. Knapp dreissig Jahre lang verteidigt sie Gewerkschaften, Frauenrechtlerinnen und Opfer der Rassentrennung. Dabei ist sie massgeblich an Präzedenzprozessen zur Isolationshaft beteiligt und erwirkt u.a. den Zugang zu Anwält*innen für politische Gefangene. Ihre Arbeit wird von der Staatssicherheit als staatsgefährdend eingestuft – und Pillay damit zu einer Gegnerin des Regimes. In den 1980er Jahren reist sie in die USA, um sich das fehlende – und unzensierte – Wissen bzgl. Völkerrecht anzueignen. Mit dem rechtswissenschaftlichen Doktorat kehrt sie zurück nach Südafrika und unterrichtet neben ihrer Anwaltstätigkeit an Universitäten. 1992 gründet sie zudem die einflussreiche und internationale Frauenrechtsorganisation Equality Now.

Mit dem Ende der Apartheid fallen 1994 auch die Barrieren zum Richteramt – Pillay wird 1995 als erste weibliche Person of Color an den High Court gewählt. Nur wenige Monate später folgt die Wahl in die Anklageabteilung des Internationalen Strafgerichthofs für Ruanda. Hier ist sie an wegweisenden Urteilen beteiligt, u.a. an der Verurteilung von Jean-Paul Akayesu, der als erster des Völkermordes schuldig gesprochen wird. 1999 steht Pillay als erste Frau dem Gerichtshof vor. 2003 folgt die Wahl an den Internationalen Strafgerichtshof – zusammen mit Akua Kuenyehia, Fatoumata Diarra und vier weiteren Frauen. 2008 verlässt sie Den Haag, um die Nachfolge von Louise Arbour als Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte anzutreten. Auch hier setzt sie sich vehement für Menschenrechte ein, insbesondere für Frauen, politisch Verfolgte und Minderheiten, die – wie sie selbst einst – von diskriminierenden Strukturen eingeschränkt werden.

(Quellen: Wikipedia, UHCHR, African Women in Law; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1941 geboren in Durban (Südafrika)
  • 1965 LL.B. am University College for Indians in Durban
  • 1967 Gründung der eigenen Kanzlei
  • 1982 LL.M. der Harvard Law School (USA)
  • 1988 rechtswissenschaftliches Doktorat an der Harvard Law School (USA)
  • 1992-1995 Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Equality Now
  • 1995 Richterin am High Court of South Africa
  • 1995-2003 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
  • 2003-2008 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof
  • 2008-2014 Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Weiterführende Informationen

  • Porträt über Navanethem Pillay von Jordan Orange im African Women in Law Project.
  • Terris, Daniel et al. (Hrsg.): The International Judge: An Introduction to the Men and Women Who Decide the World's Cases, Oxford 2007.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.