Maria Otto

Maria Otto, geboren 1892, wird 1922 die erste Rechtsanwältin Deutschlands.

Hintergrund

Dass Maria Otto die erste Rechtsanwältin Deutschlands wird, ist einerseits dem Zufall und andererseits ihrem langen und hartnäckigen Kampf geschuldet. Als Otto ihr Studium in Würzburg mit dem ersten Juristischen Staatsexamen abschliesst, scheint ihre Laufbahn bereits beendet: Zum zweiten Juristischen Staatsexamen sind nur Männer zugelassen. Otto stellt daraufhin den Antrag, den für das zweite Examen notwendigen Vorbereitungsdienst "informatorisch" besuchen zu dürfen. Dem Antrag wird tatsächlich stattgegeben; Otto beginnt mit der Vorbereitung. In den folgenden Jahren stellt sie wiederholt Anträge, um auch das zweite Examen ablegen zu dürfen – jedoch erfolglos. Erst im Jahr 1922 wird ihr das Ablegen der Prüfung – ausnahmsweise – erlaubt. Im Zeugnis vermerken die Bayrischen Behörden aber ausdrücklich, dass die bestandene Prüfung im Falle Ottos nicht zur Ausübung hoher juristischer Ämter befähige. An dieser Stelle spielt Otto nun aber der Zufall in die Hände. Nur kurz nach ihrer Prüfung tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Frauen den Zugang zu allen juristischen Berufen ermöglicht. Auch Bayern muss das Gesetz umsetzen. So steht zeitgleich mit der Gesetzesänderung die erste Frau, die über das zweite juristische Staatsexamen verfügt, bereit für die Arbeit als Rechtsanwältin.

In den folgenden Jahren arbeitet Otto als Rechtsanwältin in der eigenen Kanzlei. Parallel dazu leitet sie die Rechtsschutzstelle für Frauen und engagiert sich in diversen Frauenvereinigungen. Sie vergrössert auf diese Weise die Akzeptanz von Frauen in der Rechtswissenschaft und ist damit eine Wegbereiterin für jüngere Kolleginnen.

(Quellen: Wikipedia, Jörn 2015; Bildquelle: Münchner Stadtmuseum, Sammlung Fotografie, Archiv Kester)

Lebensstationen

  • 1892 geboren als Maria Margarete Otto in Weiden in der Oberpfalz (Deutschland)
  • 1916 Abschluss Studium in Würzburg
  • 1916 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1916 Informatorischer Vorbereitungsdienst (bis 1919)
  • 1921 Promotion in Würzburg
  • 1922 Zweite Juristisches Staatsexamen
  • 1922 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1922-1977 Rechtsanwältin
  • 1977 Tod

Weiterführende Informationen

  • Röwekamp, Marion: Juristinnen: Lexikon zu Leben und Werk, Baden-Baden 2005.
  • Jörn, Sarah: "Deutschlands erste Anwältin 1922: Das zähe Ringen von Maria Otto", in: Anwaltsblatt 2015, S. 931.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.