Florence Mumba

Florence Ndepele Mwachande Mumba, geboren 1948, wird 1980 die erste Richterin am High Court of Sambia und 1997 die erste afrikanische Richterin am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.

Hintergrund

Florence Mumbas Entscheidung für das Jurastudium wird von ihrem Umfeld erst kritisch beäugt. Inspiriert durch den Erfolg Lombe Chibesakundas, Sambias erste Rechtsanwältin, lässt sich die Studentin aber nicht von ihrer Entscheidung abbringen. Nach einigen Jahren als Rechts- und Staatsanwältin wird sie 1980, als erste Frau Sambias und dreifache Mutter, zur High Court Richterin ernannt. Nach acht Jahren wechselt sie ins Büro des Investigator-General als Ombudsperson und untersucht Vorwürfe gegen Beamt*innen.

In dieser Zeit wird ihr Engagement für Frauenrechte öffentlich sichtbar: Auf nationaler Ebene erwirkt Mumba mit dem Frauenflügel der Regierungspartei u.a. einen 90-tägigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. International engagiert sie sich von 1992 bis 1995 bei der UNO-Kommission für die Stellung der Frau und ist am Entwurf einer Resolution beteiligt, die Vergewaltigung als Kriegsverbrechen charakterisiert. Zudem ist sie als Mitglied der International Commission of Jurists an der Ausarbeitung des Protokolls über die Errichtung des Afrikanischen Gerichtshofes beteiligt.

1997 wird Mumba als erste afrikanische Frau an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) berufen. Hier leitet sie u.a. den prominenten Prozess gegen die Soldaten Kunarac, Kovac und Vukovic ("The Rape Camp Case"), in welchem Vergewaltigung erstmals als Kriegsinstrument und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wird. Mumba treibt damit die Entwicklung der internationalen Justiz in Fragen geschlechterspezifischer Verbrechen weiter voran. 2003 wechselt Mumba in die Berufungskammern des ICTY und des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (ICTR). 2005 kehrt sie mit ihrer Familie nach Sambia zurück und wird an den Supreme Court gewählt. 2012 folgt die Wahl in die Berufungskammer des Rote-Khmer-Tribunals in Kambodscha (ECCC). Heute setzt sie sich zudem für die Kriminalisierung von Ökozid, der massiven Zerstörung von Ökosystemen, auf internationaler Ebene ein. Mit ihrem aussergewöhnlichen Leistungsausweis belehrt Mumba nicht nur anfänglich kritische Stimmen eines Besseren, sondern ist selbst ein Inspirationsquelle für Juristinnen in der internationalen Justiz geworden.

(Quellen: African Women in Law, Mumba 2018, Wikipedia; Bildquelle: African Women in Law)

Lebensstationen

  • 1948 geboren in Sambia
  • 1972 LL.B. der University of Zambia
  • 1973-1980 Rechts- und Staatsanwältin in Sambia
  • 1980-1989 Richterin am High Court in Sambia
  • 1985 sambische Delegierte an der Conference on Women
  • 1989-1996 Juristin im Office of Investigator General
  • 1994-2003 Commissioner der International Commission of Jurists
  • 1992-1995 Mitglied der UN-Commission on the Status of Women
  • 1997-2003 Wahl zur Richterin am (ICTY)
  • 2003-2005 Richterin in den Berufungskammern des ICTY und ICTR
  • 2005-2008 Richterin am Supreme Court in Sambia
  • 2008-2010 Vorsitzende der Wahlkommission von Sambia
  • 2010-2012 Richterin am Supreme Court in Sambia
  • 2009 Wahl zur Ersatzrichterin in den Ausserordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha (ECCC)
  • 2012 Wahl zur Richterin in der Berufungskammer des ECCC

Weiterführende Informationen

  • Interview mit Florence Mumba im Ad Hoc Tribunal Oral History Project der Brandeis University, 2017.
  • Mumba Mwachande, Florence Ndepele: "Women Judges in International Courts and Tribunals", in: Josephine J. Dawuni und Akua Kuenyehia (Hrsg.): International Courts and the African Woman Judge, New York, 2018, S. 28-36.
  • Porträt über Florence Mumba von Alexia Nelson im African Women in Law Project.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.