Marianne Weber

Marianne Weber, geboren 1870, veröffentlicht 1907 das Buch Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung und setzt sich jahrzehntelang für die juristische Gleichstellung von Frauen in Deutschland ein.

Hintergrund

Marianne Weber interessiert sich früh für sozialpolitische und wissenschaftliche Fragen. Geboren in eine reiche Familie und mit Aussicht auf ein beträchtliches Erbe, kann sie sich ihrer Ausbildung und der Kunst widmen. 1893 heiratet sie den Soziologen Max Weber. Als Professorenfrau folgt sie ihm in den folgenden Jahren von Berlin über Freiburg i.Br. bis nach Heidelberg. Weber hospitiert in den Vorlesungen an der Universität (ein Studium ist Frauen noch nicht erlaubt) und beginnt, selbst wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Zunehmend verschiebt sich ihr Interesse aber von der Theorie in die Praxis: Weber wird entschiedene Kämpferin der Frauenbewegung.

1897 übernimmt sie den Heidelberger Ableger des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium und gründet zwei Jahre später, zusammen mit Camilla Jellinek, eine Rechtsschutzstelle für mittellose Frauen. 1904 reist Weber in die USA und ist beeindruckt von der dortigen Frauenbewegung. Ihre Beobachtungen fliessen in ihr theoretisches Hauptwerk Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung ein, in dem sie die rechtliche Lage der Frau in verschiedenen Kulturen und Epochen analysiert. Mit den Jahren wird sie zur Expertin im Ehegüterrecht und hält zahlreiche Vorträge, sowohl für die breite Öffentlichkeit wie auch in der Wissenschaft.

Nach dem ersten Weltkrieg tritt Weber zunehmend politisch auf: Inzwischen wohnhaft in München, hält sie 1919 im Landtag der Republik Baden als erste weibliche Abgeordnete eine Rede. Kurz danach folgt die Wahl in die Badische Verfassungsgebende Nationalversammlung, wo Weber die erste Schriftführerin in einem deutschen Parlament wird. Als ihr Ehemann 1920 stirbt, widmet sie sich sowohl seinem Nachlass und der Verbreitung seiner Werke wie auch ihrem eigenen Schaffen. Sie veranstaltet intellektuelle Salons und publiziert regelmässig. In Erinnerung bleibt sie damit als Pionierin der juristischen Gleichstellung und als scharfsinnige Analytikerin der Lage der Frau im Recht.

(Quellen: Landeszentrale für politische Bildung, Wikipedia, Röwekamp 2005; Bildquelle: Marie Davids via Uni Heidelberg)

Lebensstationen

  • 1870 geboren als Marianne Schnitger in Oerlinghausen (Deutschland)
  • 1877-1886 Städtische Töchterschule in Lemgo
  • 1886-1889 Höhere Töchterschule in Hannover
  • 1893 Heirat mit Max Weber
  • 1896-1897 Gasthörerin Philosophie und Nationalökonomie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • 1897 Vorsitzende Verein Frauenstudium-Frauenbildung Heidelberg
  • 1889 Gründung Rechtsschutzstelle für Frauen in Heidelberg
  • 1900-1904 Reisen in Europa und den USA
  • 1907 Publikation Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung
  • 1918 Mitgründerin der Deutschen Demokratischen Partei
  • 1919-1920 Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine
  • 1919-1920 Abgeordnete im Landtag der Republik Baden
  • 1954 Tod

Weiterführende Informationen

  • Weber, Marianne: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung: eine Einführung, Tübingen 1907.
  • Röwekamp, Marion: Juristinnen: Lexikon zu Leben und Werk, Baden-Baden 2005.
  • Scheidle, Illona: "Die Frauenrechtlerin Marianne Weber (1870-1954)", in: Heidelbergerinnen, die Geschichte schrieben, München 2006, S. 101-112.
  • Meurer, Bärbel: Marianne Weber: Leben und Werk, Tübingen 2010.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.