Maria Hagemeyer

Maria Hagemeyer, geboren 1896, wird 1928 die erste Richterin Deutschlands.

Hintergrund

Allen Juristinnen des frühen 20. Jahrhunderts bläst ein rauer Wind entgegen, denjenigen, die Richterin werden wollen, aber ein ganz besonderer. Zulassung und Wahl von Frauen ins Richteramt werden von den machthabenden Männern kritisch beäugt bis entschieden bekämpft. Frauen seien zu gefühlsbetont, zu unlogisch und überhaupt unfähig, Recht zu sprechen. Maria Hagemeyer stellt sich nach bestandenem zweitem Staatsexamen dennoch zur Wahl -- und wird 1928 zur Amts- und Landesrichterin in Bonn gewählt.

Während des nationalsozialistischen Regimes kann sie -- als eine von Wenigen -- ihre Anstellung behalten. Sie tritt der NSDAP sowie dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund bei, wird aber nach dem Zweiten Weltkrieg entlastet.

In den folgenden Jahren wird sie Expertin für Familienrecht und arbeitete an der Gleichberechtigungsgesetzgebung von Frau und Mann mit. Nach ihrer Pensionierung engagiert sie sich als Beraterin für Gleichstellungsfragen für die Vereinten Nationen. Ihr Verdienst für die Gleichstellung der Frauen und ihre Leistung als Pionierin der Rechtswissenschaft bleiben auch nach ihrem Tod in Erinnerung.

(Quellen: Röwekamp 2014, Zeitzeichen WDR, Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1896 geboren als Maria Johanna Hagemeyer in Bonn (Deutschland)
  • 1924 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1927 Gerichtsrätin
  • 1928 Amts- und Landrichterin in Bonn
  • 1950-1953 Referatsleiterin im Bundesjustizministerium
  • 1953 Landgerichtsdirektorin in Köln
  • 1958 Ruhestand
  • 1991 Tod

Weiterführende Informationen

  • Röwekamp, Marion: Juristinnen: Lexikon zu Leben und Werk, Baden-Baden 2005.
  • Röwekamp, Marion: "Women's Admission to the Legal Profession in Germany between 1900 and 1933", in: Eva Schandevyl (Hrsg.): Woman in Law and Lawmaking in Nineteenth and Twentieth-Century Europe, London/New York 2014, S. 75-99.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.