Anna Mackenroth

Anna Mackenroth, geboren 1861, wird 1900 die erste Rechtsanwältin der Schweiz.

Hintergrund

Anna Mackenroth lässt sich nicht davon beirren, dass Frauen im Deutschland der 1880er Jahre nicht zum Studium zugelassen sind. Sie zieht nach Zürich und immatrikuliert sich an der dortigen Universität. Ihr Studium der Rechts- und Staatswissenschaften schliesst sie 1894 mit dem Doktorat als zweite Frau an der Fakultät ab. Anschliessend erhält sie einen Lehrauftrag an der Zürcher Töchterschule. 1898 beantragt sie die Staatsbürgerschaft, um in der Schweiz als Anwältin arbeiten zu können. 1900 erhält sie als erste Frau der Schweiz den Befähigungsausweis als Rechtsanwältin. In den darauffolgenden Jahren arbeitet sie als Pflichtverteidigerin für mittellose Frauen. Parallel dazu veröffentlicht sie Kommentare und Publikationen zum Ehe-, Familien- und Haftpflichtrecht.

Mackenroth geht damit nicht nur als weithin engagierte Pionierin ihres Fachs in die Geschichte ein. Sie tritt, als erste Anwältin der Schweiz, auch in die direkte Nachfolge von Emilie Kempin-Spyri, die zeitlebens für den Zugang von Frauen zum Anwaltsberuf gekämpft hatte.

(Quellen: Wikipedia, HLS, Einsele 1992, Neuwirth 2016; Bildquelle: Neuwirth 2016)

Lebensstationen

  • 1861 geboren als Renate Emilie Henriette Anna Mackenroth in Danzig (Deutschland)
  • 1888 Umzug nach Zürich und Studium der Rechts- und Staatswissenschaften
  • 1894 Promotion an der Universität Zürich
  • 1898 Erhalt der Schweizer Staatsbürgerschaft
  • 1900 Anwaltspatent als erste Frau der Schweiz
  • 1936 Tod

Weiterführende Informationen

  • Einsele, Gabi: "Anna Mackenroth, erste Schweizer Anwältin", in: Emanzipation: feministische Zeitschrift für kritische Frauen, 18 (3), 1992.
  • Neuwirth, Karin: "Anna Mackenroth (1861-1936)", in: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare JuristInnen: Eine andere Tradition, Baden-Baden 2016, S. 341-356.
  • Digitalisierte Werke Mackenroths im Projekt iurisprudentia.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.