Monika Harms

Monika Harms, geboren 1946, wird 2006 die erste (und bisher einzige) Generalbundesanwältin Deutschlands.

Hintergrund

Mit Monika Harms' Wahl zur Generalbundesanwältin übernimmt 56 Jahre nach der Gründung der Generalbundesanwaltschaft erstmals eine Frau die Leitung über die Strafverfolgung von Delikten wie Landesverrat, Spionage oder terroristischen Gewalttaten. Fasziniert von der Rechtswissenschaft ist Harms zu diesem Zeitpunkt schon lange: Geprägt vom ersten Auschwitzprozess, den sie als Schülerin verfolgt, beginnt sie ein Jurastudium. Nach dem zweiten Staatsexamen beginnt sie als Staatsanwältin in Hamburg und erklimmt Stufe um Stufe die Justizlaufbahn. In den 90ern spricht sie Recht am Bundesgerichtshof und doziert parallel dazu an der Bundesfinanzakademie. Sie macht sich einen Namen als Steuerrechtsexpertin und wird mit international beachteten Verfahren öffentlich bekannt als Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des BGH.

Auch ab 2006, als Generalbundesanwältin, ist das öffentliche Interesse an Harms und ihrer Arbeit gross: Einerseits bekämpft ihre Behörde in den 2010er Jahren erfolgreich terroristische Attentate, andererseits provoziert sie heftige Kritik mit umstrittenen Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels 2007. Harms gerät ins Kreuzfeuer der Medien. Ihrem Ruf als einer der führenden Expert*innen für Steuerstrafrecht und als hervorragende Juristin tut dies jedoch keinen Abbruch. Seit ihrem altersbedingten Ruhestand als Generalstaatsanwältin doziert sie inzwischen an der Universität Halle und engagiert sich ehrenamtlich.

(Quellen: Wikipedia, Munzinger Archiv; Bildquelle: Generalbundesanwalt)

Lebensstationen

  • 1946 geboren in Berlin
  • 1966-1971 Studium der Rechte an den Universitäten Heidelberg und Hamburg
  • 1971 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1974 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1974-1980 Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen in Hamburg
  • 1980-1985 Richterin am Landgericht Hamburg
  • 1985-1987 Richterin am Finanzgericht Hamburg
  • 1987-1999 Richterin am Bundesgerichtshof
  • 1999-2006 Senatsvorsitz am Bundesgerichtshof (5. Strafsenat)
  • 2006-2011 Generalbundesanwältin
  • 2008 Honorarprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht an der Universität Halle (bis heute)

Weiterführende Informationen

  • Budras, Corinna: "Monika Harms: Den Terror im Visier", in: Frankfurter Allgemeine, Ausgabe vom 15. August 2011.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.