Rozālija Purgāle

Rozālija Purgāle, geboren 1904, wird 1933 die erste Richterin Lettlands.

Hintergrund

Ihre Kindheit verbringt Rozālija Purgāle im Nordosten Lettlands. Sie stammt aus einer Familie von Schriftgelehrten. Für das Abitur geht sie in die lettische Hauptstadt Riga, wo sie anschliessend ihr Jurastudium an der Universität Lettland aufnimmt. Sie ist eine aktive Studentin und Mitglied der Studierendenvereinigung "Gundega".

1933 erhält sie eine Stelle als stellvertretende Staatsanwältin und wird im selben Jahr zur Richterin am Regionalgericht ernannt. Damit ist sie mit zarten 29 Jahren die erste Frau Lettlands (und wahrscheinlich im ganzen Baltikum), die ein Richteramt bekleidet. Dass dies möglich ist, ist der Tatsache zu verdanken, dass in der lettischen Unabhängigkeitserklärung von 1918 das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verfassung verankert wurde.

Purgāle arbeitet als Richterin bis zur sowjetischen Besetzung Lettlands 1940, als Josef Stalin die Einverleibung der baltischen Kleinstaaten beschliesst. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs emigriert Purgale in die Vereinigten Staaten, wo sie bis zu ihrem Lebensende verweilt.

(Quellen: Wikipedia, Jurista Vārds, Osipova 2024; Bildquelle: Juristavards.lv)

Lebensstationen

  • 1904 geboren in Marienburg (Lettland)
  • 1923 Maturität am Gymnasium in Riga
  • 1923-1929 Rechtsstudium an der Universität Lettland
  • 1932 Promotion
  • 1933 stellvertretende Staatsanwältin am Regionalgericht Latgale
  • 1933-1940 Richterin des Regionalgerichts Latgale
  • 1944 Emigration in die USA
  • 1984 Tod

Weiterführende Informationen

  • Galīte, Dina: "Rozālija Purgale (Bandere): pirmā sieviete tiesnese Latvijā", in: Jurista Vārds 2015, 11 (863).
  • Osipova, Sanita: "The First Women in Justice of the Republic of Latvia (1918–1940)", in: Právněhistorické studie 2024 (54/2), S. 41-51.

Letzte Aktualisierung: L. Pacozzi. Verantwortlich: A. Tschentscher.