Marie Raschke

Marie Alwine Ottilie Raschke, geboren 1850, gehört zu den ersten Juristinnen Deutschlands und ist 1914 Mitbegründerin des Deutschen Juristinnen-Vereins.

Hintergrund

Marie Raschke stehen als Frau im 19. Jahrhundert nur wenige Berufsstände zur Auswahl. So entscheidet sie sich zunächst zur Absolvierung des Lehrerinnenexamens in Berlin und ist rund 20 Jahre als Lehrerin tätig. Doch der Beruf scheint sie nicht zu erfüllen: Raschke strebt nach mehr und fasst eine "Ausbildung zur Lehrerin der Gesetzeskunde" ins Auge. Mit mittlerweile 46 Jahren besucht sie als eine der ersten Frauen Deutschlands juristische Lehrveranstaltungen an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Berlin – aufgrund ihres Geschlechts allerdings nur als Gasthörerin. Sie muss für jede einzelne Vorlesung die Erlaubnis sowohl des Rektors der Universität als auch der jeweiligen Professoren einholen, bevor sie einen Hörsaal betreten darf. Weil deutsche Frauen zu dieser Zeit ein Jurastudium nur in der Schweiz mit einer Promotion beenden können, reist Raschke an die Universität Bern, wo sie mit magna cum laude zum "Betrug im Civilrecht" promoviert.

Zurück in der deutschen Heimat bietet Raschke Frauen Rechtskundeunterricht an und ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Juristin tätig. Die Verbesserung der Rechtsstellung deutscher Frauen im Familienrecht ist ihr ein besonderes Anliegen. Dafür setzt sie sich entschlossen gegen eine geplante Reform des Familienrechts im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch ein: Mit Petitionen, Schriften und öffentlichen Aufrufen zum Boykott. 1914 gründet sie gemeinsam mit Margarete Berent, Marie Munk und Margarete Muehsam-Edelheim den Deutschen Juristinnen-Verein.

(Quellen: FemBio, Röwekamp 2024; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1850 geboren in Gaffert, Deutschland
  • 1880 Lehrerinnenexamen
  • 1889 Gründerin des Vereins Berliner Volksschullehrerinnen
  • 1896 Wahl zur Vorsitzenden der Berliner Zentralstelle für Rechtsschutz
  • 1896 Wahl zur Vorsitzenden der Rechtskommission des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF)
  • 1896-1899 Gasthörerin an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin
  • 1899 Promotion an der Universität Bern
  • 1904 Mitglied des Deutschen Juristentags
  • 1908 Aufsichtsratsvorsitz der Frauenbank
  • 1914 Gründungsmitglied des Deutschen Juristinnen-Vereins (DJV)
  • 1935 Tod

Weiterführende Informationen

  • Röwekamp, Marion et al.: "Raschke, Marie", in: Deutscher Juristinnenbund e.V. (Hrsg.): Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, 2. Aufl., Baden-Baden, 2024, S. 465-467.
  • Henke, Christiane: "Marie Raschke (1850-1935). Die Juristin [...] ist die berufenste Frauenbefreierin", in: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristinnen. Eine andere Tradition, Baden-Baden, 2016, S. 392-407.

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.