Anne-Eva Brauneck

Anne-Eva Brauneck, geboren 1910, wird 1965 die erste Strafrechtsprofessorin Deutschlands.

Hintergrund

Anne-Eva Brauneck geniesst den Ruf, die erste deutsche Kriminologin zu sein. Ihr Jurastudium absolviert sie gegen Ende der Weimarer Republik in den Städten Heidelberg und Hamburg. Die strebsame Studentin promoviert noch während ihrer Vorbereitungen auf das Erste Juristische Examen und legt später auch die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Doch trotz ihrer vollwertigen juristischen Ausbildung wird ihr als Frau in der NS-Zeit der Zugang zum höheren juristischen Dienst in der Justiz, der Verwaltung und der Staatsanwaltschaft verwehrt. So findet Brauneck eine Anstellung im Polizeidienst, wo sie eine Karriere von Kriminalobersekretärin, zur Kriminalkommissarin und später zur Kriminalrätin durchläuft. Als sie 1942 unfreiwillig ins Reichskriminalpolizeiamt versetzt wird, distanziert sie sich bewusst vom SS-Apparat. Nach dem Kriegsende erfolgt, wie bei allen Polizeibeamten, ihre Entlassung. Daraufhin schlägt sie sich mit Gartenarbeit, Nachhilfestunden und journalistischen Beiträgen durch und besucht in Berlin und Hamburg Vorlesungen in der Philosophie und Psychologie.

Das während ihrer Zeit als Kriminalbeamtin entwickelte Interesse an der Kriminologie und dem Jugendstrafrecht kann Brauneck in ihrer Forschungstätigkeit eines UNESCO-Projekts vertiefen. Anschliessend wird sie Assistentin an der Universität Hamburg, wo sie nach Überwinden einiger Widerstände zum Thema der Entwicklung von Jugenddelinquenz habilitiert. 1965 ereilt Brauneck der Ruf an den Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Giessen und sie wird damit die erste Strafrechtsprofessorin Deutschlands. Nach ihrer zehnjährigen erfolgreichen Tätigkeit als Professorin wird Brauneck emeritiert und verbringt ihren Lebensabend zurückgezogen in Lich.

(Quellen: Kreuzer 2007, Röwekamp 2024; Bildquelle: Röwekamp 2024)

Lebensstationen

  • 1910 geboren in Hamburg, Deutschland
  • 1933 Erstes Juristisches Examen in Hamburg
  • 1935 Promotion an der Universität Hamburg
  • 1937 Zweites Juristisches Examen
  • 1938-1945 Tätigkeit bei der Weiblichen Kriminalpolizei in Hamburg und Berlin
  • 1939 Examen zur Kriminalassistentin
  • 1950-1953 Teil des Forschungsteams der UNESCO
  • 1952 wissenschaftliche Assistentin an der Universität Hamburg
  • 1961 Habilitation an der Universität Hamburg
  • 1965-1975 Strafrechtsprofessorin an der Universität Giessen
  • 2007 Tod

Weiterführende Informationen

  • Kreuzer, Arthur: "Zum Tod von Anne-Eva Brauneck", in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 90 (2007), S. 351-359.
  • Röwekamp, Marion et al.: "Brauneck, Anne-Eva", in: Deutscher Juristinnenbund e.V. (Hrsg.): Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, 2. Aufl., Baden-Baden, 2024, S. 97-99.

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.