Marie-Jeanne Lagravère

Marie-Jeanne Lagravère, geboren 1925, wird 1974 die erste Staatsanwältin Frankreichs.

Hintergrund

Im Gerichtsbezirk von Marmande herrscht grosse Aufregung, als Marie-Jeanne Lagravère im Jahr 1974 als erste Frau zur Staatsanwältin ernannt wird. Lagravères Geschichte beginnt fernab der von Marmor verzierten Gerichtssäle. Sie stammt aus bescheidenen Verhältnissen. Die Tochter eines Schuhmachers und einer Verkäuferin von Kleiderbügeln wird bereits im Alter von sieben Jahren Halbwaise. Als begabte und scharfsinnige Schülerin nimmt sie ihr Rechtsstudium an der Universität Toulouse auf, das ihr durch die finanzielle Unterstützung ihres Halbbruders ermöglicht wird. Die Universität ist eine neue Welt für sie. Ihre Kommilitonen stammen fast ausnahmslos aus privilegierten Kreisen, ganz im Gegensatz zu ihr.

1968 beginnt sie ihre Karriere in der Staatsanwaltschaft in Bordeaux. Bestrebt, ihre Fälle mit aller Sorgfalt zu lösen, arbeitet sie sich bis tief in die Nacht durch die Aktenberge. Ein Thema, das ihr besonders am Herzen liegt, ist der Schutz von Sexarbeiterinnen. 1974 folgt ihre Ernennung zur Staatsanwältin: Ein Symbol für sozialen Aufstieg, für Durchlässigkeit und sich ankündigenden Wandel der Zeit.

(Quellen: Gwenola 2023)

Lebensstationen

  • 1925 geboren als Marie-Jeanne Quintana Do Val in Monsempron-Libos, Frankreich
  • 1952 Landgericht Grenoble
  • 1959 Vereidigung als Friedensrichterin in Bayonne
  • 1962 Ernennung zur Richterin in Rouen
  • 1968-1974 Stellvertretende Staatsanwältin in Bordeaux
  • 1974-1977 Staatsanwältin in Marmande
  • 1979-1986 tätig in der Generalstaatsanwaltschaft in Toulouse
  • 1980 Verleihung des Ritterordens der Ehrenlegion
  • 2018 Tod

Weiterführende Informationen

  • Joly-Coz, Gwenola: "Marie-Jeanne Lagravère. Première procureure de la République - 1974", in: Gwenola Joly-Coz: Femmes de justice, Paris 2023, S. 81-86.

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.