Zaynab Abd al-Razzaq

Zaynab Abd al-Razzaq, geboren 1938, wird 1960 die erste weibliche Richterin Marokkos.

Hintergrund

Im Jahr 1960 ernennt Marokko als eine der ersten muslimischen Staaten eine Frau zur Richterin. Dabei handelt es sich um Zaynab Abd al-Razzaq, die im August 1960 an das sogenannte Sadad-Gericht in die Hauptstadt Rabat berufen wird. Sadad-Gerichte bilden die erste Instanz für Rechtsangelegenheiten, die früher von religiösen Gerichten entschieden worden waren.

Zaynab Abd al-Razzaq wird 1938 in Fès geboren und schlägt eine juristische Laufbahn ein, die bereits ihr Vater eingeschlagen hatte. Dieser ist Richter in der Kleinstadt Tissa, einige Kilometer nördlich von Fès. Als junge Frau gestaltet sich ihr Karriereweg doch deutlich anders als der ihres Vaters. Die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau wird in Marokko erst mehr als vierzig Jahren nach Abd al-Razzaqs Ernennung verwirklicht. Patriarchale Strukturen und tief verankerte kulturelle Traditionen prägen weiterhin die marokkanische Gesellschaft. Umso bemerkenswerter ist die Amtseinsetzung von Abd al-Razzaq, ebenso wie diejenige ihrer Schwester Amina Abd al-Razzaq, die im darauffolgenden Jahr 1961 ebenfalls zur Richterin berufen wird.

(Quellen: Sonneveld 2017)

Lebensstationen

  • 1938 geboren in Fès, Marokko
  • 1960 Ernennung zur Richterin in Rabat

Weiterführende Informationen

  • Sonneveld, Nadia: "Seeking Portia and the Duke: Male and Female Judges Dispensing Justice in Paternity Cases in Morocco", in: Nadia Sonneveld, Monika Lindbekk (Hrsg.): Women Judges in a Muslim World: A Comparative Study of Discourse Practice, Leiden/Boston 2017, S. 123.

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.