Süreyya Ağaoğlu

Süreyya Ağaoğlu, geboren 1903, wird 1928 die erste Anwältin der Türkei.

Hintergrund

Süreyya Ağaoğlu erzwingt 1921 gemeinsam mit drei Mitstreiterinnen ihre Aufnahme an die Rechtsfakultät der Istanbuler Universität. Zunächst spricht sie allein an der Fakultät für ihre Zulassung vor. Vergeblich, denn noch nie zuvor hat dort eine Frau Jura studiert. Für eine einzige Studentin will man nicht eigens Unterrichtszeiten einrichten. So versucht es Ağaoğlu erneut, diesmal mit drei Freundinnen, die sie überredet hatte, sich gemeinsam mit ihr einzuschreiben. Ihre Taktik hat Erfolg und sie kann 1921 ihr Studium aufnehmen. Beim Abschied mahnt ihre Mutter, sie sei die erste Studentin und ihr kleinster Fehler werde ein Hindernis für alle sein, die nach ihr kommen. Sie solle das im Gedächtnis behalten. Ağaoğlu behält diese Worte im Gedächtnis – 68 Jahre lang.

1924 schliesst sie als eine der ersten drei Juristinnen der Türkei ihr Studium ab. Nach einem Praktikum im Justizministerium wird sie 1927 als erste Frau in der Geschichte des Landes in die Anwaltskammer Ankara aufgenommen.

Doch auch im Berufsleben begegnen ihr Widerstände. Als Referendarin beim Staatsrat (Devlet Şurası) wird ihr 1929 die Benutzung der Haupttreppe untersagt. Stattdessen wird sie auf die Nebentreppe verwiesen. Ağaoğlu weigert sich und ihre Entlassung folgt prompt, doch ebenso schnell reicht sie Klage gegen den Staatsrat ein und gewinnt. 1931 verlässt sie den Staatsdienst und arbeitet von da an als Anwältin. Sie engagiert sich in zahlreichen Vereinigungen und vertritt die Türkei auf internationalen Kongressen. Von 1946 bis 1960 ist sie das einzige weibliche Vorstandsmitglied der International Bar Association. 1945 eröffnet sie ein eigenes Büro in London und pendelt fortan zwischen Istanbul und England. 1952 wird sie Mitglied der International Women Lawyers Association, dessen Vizepräsidium sie später übernimmt. 1960 wird sie zu deren Vertreterin bei der UN-Generalversammlung in Genf gewählt.

Als sie 1989 sie ein Panel über Frauenrechte in Cihangir, Istanbul verlässt, stürzt sie auf dem Weg nach draussen. Sie erleidet eine Hirnblutung und stirbt. Ihr Anwaltsbüro bleibt bis zuletzt geöffnet. Ein Leben lang stösst Süreyya Ağaoğlu Türen auf. Für sich und für jene, die nach ihr kommen.

(Quellen: Çetin 2021, Wikipedia; Bildquelle: Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1903 geboren in Schuscha, Aserbaidschan
  • 1921-1924 Jurastudium an der Universität Istanbul
  • 1927 Aufnahme in die Anwaltskammer Ankara
  • 1929-1931 Referendarin beim Staatsrat
  • 1945-1959 Anwaltstätigkeit in London
  • 1946-1960 Mitglied der International Bar Association
  • 1948 Mitglied der Internationalen Juristenkommission
  • 1952 Mitglied der International Women Lawyers Association
  • 1960 Vertreterin bei der UN-Generalversammlung in Genf
  • 1980-1982 Vizepräsidentin der Women Lawyers Association
  • 1989 Tod

Weiterführende Informationen

  • Geçgil Yağci, Sultan: "Turkey’s First Female Lawyer and the Women’s Movement in Law: Süreyya Ağaoğlu", in: Imascon Social Science Proceedings Book 2025, S. 170-175.
  • Çetin, Sevgi: „Süreyya Ağaoğlu the First Woman Lawyer of Turkey“, 2021.

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.