Marguerite Welter
Marguerite Welter, geboren 1899, wird 1923 die erste Frau, die in die luxemburgische Anwaltskammer aufgenommen wird.
Hintergrund
Die Luxemburger Justizwelt wird aufgewirbelt als Marguerite Welter beim Obersten Gerichtshof den Antrag stellt, ihren Anwaltseid abzulegen. Sie wird vorgeladen und die Richter stehen vor einer Knacknuss: Kein Gesetz verbietet Frauen die Ausübung des Anwaltsberufs, weder direkt noch indirekt. Nach zähem Zögern bleibt ihnen keine Wahl, so wird Welter 1923 in die Anwaltskammer aufgenommen – als erste Frau Luxemburgs.
Den Grundstein für diesen Mut legt ihre Familie. Welter wächst in einem Elternhaus auf, das Bildung nicht als Privileg, sondern als Selbstverständlichkeit begreift. Ihr Vater, ein Literaturwissenschaftler und Politiker, kämpft für gleiche Bildungschancen beider Geschlechter. In diesem aufgeschlossenen, fortschrittlichen Klima reift in Welter der Entschluss, Jura zu studieren.
Doch die Karriere, die so verheissungsvoll beginnt, endet abrupt. Mutmasslich plädiert Welter im Laufe ihrer gesamten Laufbahn nur ein einziges Mal zur Verteidigung eines Gefangenen. Als sie 1924 ihren ehemaligen Kommilitonen heiratet, ist ihr juristisches Schicksal besiegelt. Der Beruf bleibt unverheirateten Frauen vorbehalten. Welter legt die Robe ab, denn die Gesellschaft sieht für sie eine andere Rolle vor. Dem fügt sie sich, zieht sich in den häuslichen Bereich zurück und verstummt zusehends. Selbst als ihr Mann der gemeinsamen Tochter das ersehnte Naturwissenschaftsstudium verwehrt und stattdessen eine Sekretärinnenausbildung anordnet, schweigt Welter.
Von den fünf Frauen, die in den 1920er Jahren in die Anwaltskammer aufgenommen werden, bleiben lediglich zwei im Beruf. Die erste praktizierende Anwältin Luxemburgs wird
Netty Probst. Obwohl Welter nur kurz als Anwältin tätig ist, leistet sie als Pionierin einen bedeutenden Beitrag und öffnet die Tür für künftige Generationen.
(Quellen: femmespionnieres.lu, Rouff 1997)
Lebensstationen
- 1899 geboren in Diekirch, Luxemburg
- Jurastudium in Montpellier und Paris
- 1923 Aufnahme in die Anwaltskammer
- 1924 Austritt aus Anwaltskammer
Weiterführende Informationen
- Rouff Jeanne: "Un office essentiellement viril. Les premières femmes au barreau de Luxembourg", in: Germaine Goetzinger, Antoinette Lorang, Renée Wagner (Hrsg.): Wenn nun wir Frauen auch das Wort ergreifen... 1880-1950 Frauen in Luxemburg, Luxemburg 1997, S. 209-212.
Letzte Aktualisierung: J. Niederberger.
Verantwortlich: A. Tschentscher.