Ingrid Petrik

Ingrid Petrik, geboren 1935, wird 1988 die erste Präsidentin des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs.

Hintergrund

Seit dem Jahr 1986 sind die österreichischen Höchstgerichte keine reine Männerdomäne mehr. Auf Vorschlag ihrer Partei wird Ingrid Petrik zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Innenministerium geniesst sie einen ausgezeichneten Ruf. Zuletzt ist sie dort für die Kontrolle des Waffen- und Sprengstoffwesens verantwortlich. Ihre fachliche Qualifikation wird selbst von politischen Gegnern anerkannt.

Mit ihrer Ernennung im Jahr 1986 ist Petrik die erste Frau in der Geschichte Österreichs, die Mitglied eines der drei Höchstgerichte wird. Zwei Jahre später folgt ihre Berufung zur Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs – erneut als erste Frau des Landes. In diesem Amt setzt sie sich für eine Verkürzung der Verfahrensdauer sowie für eine verständlichere Sprache in den Urteilen ein.

Mit ihrer Ernennung zur Vizepräsidentin und später zur Präsidentin setzt die Juristin einen historischen Meilenstein. Petrik selbst verbindet mit diesem Schritt vor allem einen Wunsch: Die Berufung einer Frau in ein Höchstgericht soll eines Tages eine Selbstverständlichkeit sein und nicht mehr grösseres Aufsehen erregen als jene eines Mannes in eine vergleichbare Funktion.

(Quellen: Mittagsjournal Ö1, Wikipedia)

Lebensstationen

  • 1935 geboren
  • 1961 Promotion an der Universität Wien
  • 1963-1986 Tätigkeit im Bundesministerium für Inneres
  • 1986-1988 Vizepräsidentin Verwaltungsgerichtshof
  • 1988-1991 Präsidentin Verwaltungsgerichtshof

Letzte Aktualisierung: J. Niederberger. Verantwortlich: A. Tschentscher.